Damit Wurfscheibenschützen ihre Flinten zu Wettkämpfen im Ausland oder einem Schießstandbesuch während des Urlaubs mitnehmen können, gelten je nach Einreiseland unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen. Im Folgenden geben wir einen Überblick der Regelungen zur Einreise in verschiedene europäische Länder sowie zum gesetzeskonformen Transport im Zielland.
Wir sind diesbezüglich im Kontakt mit den Botschaften und Behörden verschiedener europäischer Länder. Sobald uns diese Informatioen vorliegen, werden wir diese entsprechend ergänzen.
Unter den Links zu den einzelnen Ländern können entsprechende aktuelle Informationen eingeholt werden.
Europäischer Feuerwaffenpass
Voraussetzung zur Einfuhr von eigenen Waffen und Munition in Länder der europäischen Union ist der europäische Feuerwaffenpass (§32 Waffengesetz). Dieser kann beim zuständigen Landratsamt oder der Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden. Wichtig: Der europäische Feuerwaffenpass ersetzt innerhalb Deutschlands nicht die Waffenbesitzkarte.
Für die Antragsstellung sind folgende Unterlagen notwendig:
- Antrag auf europäischen Feuerwaffenpass (kann vor Ort ausgefüllt werden)
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Waffenbesitzkarte (in Kopie)
- Jagdschein bei Jägern (in Kopie)
- Passbild (je nach Behörde 1-2)
Einreisebestimmungen in Europa
Dänemark
Einreisebestimmungen
Bürger der Europäischen Union können Ihre Flinte sowie die dazugehörige Munition ohne vorherige Genehmigung nach Dänemark einführen, wenn folgende Dokumente vorliegen:
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Waffenbesitzkarte für die betreffende Waffe
- Einladung zu einer Jagd oder einem Schießwettbewerb in Dänemark
Quelle: Dänisches Außenministerium – Einfuhr von Waffen
Transport
Waffen und Munition dürfen nur zwischen dem Ort der Aufbewahrung und dem Ort der Nutzung transportiert werden. Dabei müssen die Waffen unter konstanter Beobachtung transportiert werden. In einem PKW dürfen Flinten nicht sichtbar transportiert werden, beim Verlassen des Fahrzeugs muss dieses abgeschlossen werden. Außerhalb des Nutzungsortes müssen Waffen in einem geschlossenen Behältnis transportiert werden und dürfen nicht geladen sein.
Quelle: jm.dk
Großbritannien
Einreisebestimmungen
Bürger der Europäischen Union benötigen für die Einfuhr von Flinten und der dazugehörigen Munition nach Großbritannien folgende Dokumente:
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Visitors permit (Besuchsgenehmigung)
Die „visitors permit“ muss mindestens sechs Wochen vor der Einreise beantragt werden. Für die Beantragung benötigt der Einreisende einen Bürgen, der in Großbritannien ansässig ist. Ein entsprechendes Antragsformular (PDF) muss vom Bürgen ausgefüllt und an die nächste Polizeistelle zu dessen Wohnort geschickt werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 12£. Der europäische Feuerwaffenpass muss mit dem Antragsformular eingeschickt werden.
Entsprechend der Einreise per Flugzeug, Schiff oder Bahn (Eurostar) sollten die Regularien bezüglich des Waffentransports mit den entsprechenden Reisegesellschaften in Vorhinein abgeklärt werden.
Quelle: Metropolitan Police – Overseas Visitor
Transport
Mitgeführte Waffen dürfen nicht direkt einsehbar sein und sollten in einem abgeschlossenen Behältnis im Kofferraum des PKW aufbewahrt werden. Munition sollte ebenso nicht sichtbar und nicht zusammen mit der Waffe aufbewahrt werden. Das Auto muss beim Verlassen abgeschlossen werden und im Idealfall im Blickfeld einer vertrauenswürdigen Person geparkt werden. Beim Besuch eines Pubs lohnt es sich zu fragen, ob dieser die Waffe während der Besuchsdauer sicher aufbewaren kann.
Luxemburg
Einreisebestimmungen
Bürger der Europäischen Union benötigen für die Einfuhr von Flinte und der dazugehörigen Munition nach Luxemburg folgende Dokumente:
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Sichtvermerk des Justizministeriums
Der Sichtvermerk des Justizministeriums muss bei der Abteilung für Waffen und Wachdienste beantragt werden.
Abteilung für Waffen und Wachdienste
13, rue Erasme
L-1468 – Luxemburg
Großherzogtum Luxemburg
Tel: (+352) 247-84523 / 84054
Fax: (+352) 22 05 19
E-Mail: armes@mj.etat.lu
Quelle: Bürgerportal Luxemburg – Waffen nach Luxemburg transportieren oder verbringen
Nordirland
Einreisebestimmungen
Bürger der Europäischen Union benötigen für die Einfuhr von Flinten und der dazugehörigen Munition nach Nordirland folgende Dokumente:
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Visitors permit (Besuchsgenehmigung)
Die „visitors permit“ muss mindestens sechs Wochen vor der Einreise beantragt werden. Für die Beantragung benötigt der Einreisende einen Bürgen, der in Nordirland ansässig ist. Ein entsprechendes Antragsformular (PDF) muss vom Bürgen ausgefüllt und an die nächste Polizeistelle zu dessen Wohnort geschickt werden. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 12£. Der europäische Feuerwaffenpass muss mit dem Antragsformular eingeschickt werden. Die „visitors permit“ kann für 60£ auch für Gruppen von sechs bis zu 20 Schützen ausgestellt werden.
Entsprechend der Einreise per Flugzeug oder Schiff sollten die Regularien bezüglich des Waffentransports mit den entsprechenden Reisegesellschaften in Vorhinein abgeklärt werden.
Quelle: Northern Ireland Practical Shooting Confederation – Foreign Visitors Information
Transport
Mitgeführte Waffen dürfen nicht direkt einsehbar sein und sollten in einem abgeschlossenen Behältnis im Kofferraum des PKW aufbewahrt werden. Munition sollte ebenso nicht sichtbar und nicht zusammen mit der Waffe aufbewahrt werden. Das Auto muss beim Verlassen abgeschlossen werden und im Idealfall im Blickfeld einer vertrauenswürdigen Person geparkt werden. Beim Besuch eines Pubs lohnt es sich zu fragen, ob dieser die Waffe während der Besuchsdauer sicher aufbewaren kann.
Österreich
Einreisebestimmungen
Bürger der Europäischen Union können Ihre Flinte sowie die dazugehörige Munition ohne vorherige Genehmigung nach Österreich einführen, wenn folgende Dokumente vorliegen:
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Nachweis einer Jagd- oder Sportausübung in Österreich
Sportschützen dürfen bis zu drei Flinten mit nach Österreich und entsprechende Munition bringen.
Quelle: Österreichische Botschaft Berlin – Mitbringen von Schußwaffen und Munition
Transport
Die Flinte muss ungeladen und gegen eine Schußabgabe gesichtert (Abzugschloss, Entfernung des Verschlusses etc.) in einem geschlossenen Behältnis tranportiert werden. Der PKW muss bei Verlassen abgesperrt werden, die Flinte darf von außen nicht sichtbar sein. Im PKW darf die Flinte tagsüber nicht länger als sechs Stunden, bei Dunkelheit nicht länger als drei Stunden aufbewahrt werden.
In Gebäuden müssen Flinten durch Abzugschlösser oder ähnliche Sperrvorrichtungen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.
Quellen: Österreichisches Waffengesetz 1996 (WaffG) / 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung (2. WaffV)
Polen
Einreisebestimmungen
Bürger der Europäischen Union können Ihre Flinte sowie die dazugehörige Munition ohne vorherige Genehmigung nach Polen einführen, wenn folgende Dokumente vorliegen:
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Einladung zu einer Jagd oder einem Schießwettbewerb in Polen
Quelle: Botschaft der Republik Polen in Berlin – Einfuhr von Waffen und Munition
Slowenien
Einreisebestimmungen
Personen, die eine Waffe mit sich führen, müssen den Grenzbeamten bei der Einreise in die Republik Slowenien und auch bei der Ausreise bekannt geben, dass sie eine Waffe mit sich führen und ihren europäischen Feuerwaffenpass vorlegen.
Quelle: Kontakt mit slowenischer Botschaft
Ungarn
Einreisebestimmungen
Bürger der Europäischen Union können Ihre Flinte sowie die dazugehörige Munition ohne vorherige Genehmigung nach Ungarn einführen, wenn folgende Dokumente vorliegen:
- Europäischer Feuerwaffenpass
- Einladung zu einer Jagd oder einem Schießwettbewerb in Ungarn
Quelle: Kontakt mir ungarischer Botschaft
Transport
Die zum Führen von Waffen berechtigte Person darf ihre Schusswaffe in Wohngebieten, auf öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln nur in geleertem Zustand, in einem verschlossen Behältnis von der Munition getrennt mitführen. Die Waffe führende Person hat alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass Dritte Waffe und Munition unbefugt an sich nehmen können. Während der Mitnahme, des Führens und der Nutzung der Waffe ist man verpflichtet, die entsprechende Waffenerlaubnis bei sich zu führen.
Zur Aufbewahrung von Waffen und Munition ist Folgendes zu beachten: Die zur Aufbewahrung von Schusswaffen berechtigte Person hat die Schusswaffe in einer Wohnung nur in geleertem Zustand, in einem mit Sicherheitsschloss versehenen und gegen erhebliche Krafteinwirkungen widerstandsfähigen Schrank vor Unbefugten verschlossen aufzubewahren. Die Munition muss getrennt von den Schusswaffen, ebenfalls in einem Sicherheitsschrank oder einem an der Wand, dem Boden oder dem Schrank befestigten Sicherheitsbehältnis verschlossen, vor Unbefugten geschützt aufbewahrt werden. Bei ständiger Anwesenheit der zum Führen der Waffen berechtigten Person ist die Aufbewahrung von Waffen und Munition auch ohne Verschluß erlaubt.
Quelle: Botschaft von Ungarn
Zypern
Einreisebestimmungen
Bürger der Europäischen Union können Flinten sowie die dazugehörige Munition ohne vorherige Genehmigung nach Zypern einführen, wenn folgende Dokumente vorliegen:
- Europäischer Feuerwaffenpass
Die Mitnahme halbautomatische Flinten muss vorher bei der zuständigen Polizeibehörde beantragt werden, die eine entsprechende Lizenz ausstellt.
Quelle: Kontakt mit Cyprus Police – Department C – Guns Registry Office
Unter den Links zu den einzelnen Ländern können entsprechende aktuelle Informationen eingeholt werden.
Wie sehen die Einreisebestimmungen für die Niederlande aus ?